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Rechtliches

Statuten des Vereins

L&P4H – Love & Peace for Human · Gegründet am 23. März 2026 · Wengi bei Büren, Schweiz

Statuten

Art. 5

Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss durch Vereinsversammlung, aus wichtigen Gründen, Tod oder Auflösung einer juristischen Person.

Art. 1

Name und Sitz

Unter dem Namen L&P4H – Love & Peace for Human besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

Der Sitz des Vereins befindet sich in Waltwil 4 in 3251 Wengi bei Büren, Schweiz.

Der Verein ist politisch und religiös neutral.

Art. 2

Zweck

Der Verein verfolgt ausschliesslich gemeinnützige und humanitäre Zwecke und ist nicht gewinnorientiert.

  • Unterstützung von Menschen in Not weltweit, insbesondere Kriegshilfe und Katastrophenhilfe
  • Organisation von Benefizkonzerten und kulturellen Veranstaltungen
  • Finanzierung und Unterstützung geprüfter humanitärer Projekte
  • Zusammenarbeit mit anerkannten Hilfsorganisationen und Partnern
  • Förderung von Frieden, Menschenwürde und internationaler Solidarität
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für humanitäre Anliegen

Der Verein kann alle Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, den Vereinszweck zu fördern.

Art. 3

Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über folgende Mittel:

  • Spenden und freiwillige Zuwendungen
  • Erlöse aus Benefizveranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen
  • Sponsoringbeiträge
  • Mitgliederbeiträge
  • Sonstige Einnahmen

Die Höhe der Mitgliederbeiträge wird jährlich durch die Generalversammlung festgelegt.

Art. 4

Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die statutarischen Zwecke verwendet werden.

Eine Gewinnausschüttung an Mitglieder ist ausgeschlossen.

Mitglieder erhalten keine finanziellen Vorteile aus Vereinsmitteln.

Art. 6

Organe

Die Organe des Vereins sind:

  • die Generalversammlung
  • der Vorstand
  • die Revisionsstelle
Art. 7

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestens einmal jährlich statt.

Ihre Aufgaben sind insbesondere:

  • Wahl und Abwahl des Vorstandes
  • Wahl der Revisionsstelle
  • Genehmigung des Jahresberichtes
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Entlastung (Décharge) des Vorstandes
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Statutenänderungen
  • Beschluss über die Auflösung des Vereins

Die Einladung erfolgt mindestens 20 Tage im Voraus schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Traktanden.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen.

Art. 8

Vorstand

Der Vorstand ist das Führungsorgan des Vereins und besteht aus mindestens drei Personen. Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Der Vorstand ist verantwortlich für:

  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Umsetzung des Vereinszwecks
  • Vertretung des Vereins nach aussen
  • Finanzverwaltung
  • Erstellung von Jahresbericht und Jahresrechnung
  • Budgetgenehmigung, strategische Ausrichtung und Kontrolle der Geschäftsführung
  • Genehmigung von Verträgen über CHF 100'000

Der Vorstand kann eine operative Leitung einsetzen (Executive Director). Diese führt das Tagesgeschäft und berichtet monatlich an den Vorstand.

Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich.

Art. 9

Zeichnungsberechtigung

Der Vorstand bestimmt die zeichnungsberechtigten Personen.

Der Verein wird durch Kollektivunterschrift zu zweien rechtsverbindlich verpflichtet.

Art. 10

Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 11

Rechnungswesen

Die Buchführung erfolgt extern. Der Verein unterzieht sich einer Revision gemäss gesetzlichen Vorgaben. Jahresberichte werden transparent veröffentlicht.

Das Geschäftsjahr wird durch den Vorstand festgelegt.

Art. 12

Revisionsstelle

Die Generalversammlung wählt eine Revisionsstelle oder Revisoren.

Diese prüfen die Jahresrechnung und erstatten Bericht an die Generalversammlung.

Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.

Art. 13

Datenschutz

Der Verein behandelt Mitgliederdaten und Spenderdaten vertraulich und gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Der Verein ist berechtigt, Spender und Sponsoren öffentlich zu nennen, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht.

Art. 14

Statutenänderung

Statutenänderungen können durch die Generalversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Art. 15

Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine Generalversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Im Falle der Auflösung fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite, gemeinnützige Organisation in der Schweiz mit gleichem oder ähnlichem Zweck.

Eine Verteilung an Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 16

Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 23. März 2026 in Waltwil 4, 3251 Wengi bei Büren, Schweiz, genehmigt und treten sofort in Kraft.

Art. 5 · Mitgliederstruktur

Mitgliedschaftsstufen

Der Verein bietet verschiedene Mitgliedschaftsstufen an, die sich in Beitragshöhe und Vorteilen unterscheiden.

20CHF / Jahr

Youth Member

Junge Unterstützer und Studenten

  • Rabatt auf Konzerttickets
  • Zugang zu Volunteer-Teams
  • Zugang zu Mitglieder-News
  • Teilnahme an Community-Aktionen

Eine junge Community aufbauen und langfristig Unterstützer gewinnen.

40CHF / Jahr

Supporter

Breite Basis von Unterstützern

  • Newsletter über Projekte und Konzerte
  • Early Infos über Benefizkonzerte
  • Zugang zu Community Updates
  • Offizielles Supporter-Badge

Eine breite Basis von Unterstützern aufbauen und viele Menschen einbinden.

90CHF / Jahr

Member

Engagierte Mitglieder

  • Alle Vorteile der Supporter-Stufe
  • Vorverkauf für Benefizkonzerte
  • Einladung zu Mitglieder-Events / Online Talks
  • Jahresbericht und Projektupdates
  • Voting bei Vereinsentscheidungen

Engagierte Mitglieder stärker in die Organisation einbinden.

250CHF / Jahr

Patron

Stärkere finanzielle Förderer

  • Alle Vorteile der Member-Stufe
  • Reservierte Konzerttickets / Priority
  • Einladung zu Charity-Empfang beim Konzert
  • Exklusiver Projektbericht
  • Name im Jahresbericht

Unterstützer gewinnen, die die Organisation stärker finanziell fördern.

1000CHF / Jahr

Ambassador

Starke Unterstützer und Netzwerker

  • Alle Vorteile der Patron-Stufe
  • VIP Zugang bei Konzerten
  • Treffen mit Künstlern oder Projektteam
  • Einladung zu jährlichem Ambassador-Dinner
  • Name auf der Webseite als Unterstützer

Starke Unterstützer und Netzwerker langfristig einbinden.

Art. 16 · Gründungsversammlung

Vorstand

Genehmigt am 23. März 2026, Waltwil 4, 3251 Wengi bei Büren, Schweiz.

Präsident

Sacha Patrick Blaser

Gründer · Visionär · Zeichnungsberechtigt

Vorstandsmitglied

Basil Arron Peter

Kommunikation · IT

Vorstandsmitglied

Sabine Ruocco

Soziales · Zeichnungsberechtigt

Vorstandsmitglied

Joel Thoma

Aktuariat · Auslandangelegenheiten